Dieser beträgt für den allgemeinen Teil (Grundstoff) aus mindestens 12 Doppelstunden. Wenn schon eine Fahrerlaubnis existiert, verringert sich der allgemeine Teil auf 6 Doppelstunden. Zusätzlich gibt es noch einen klassenspezifischen Teil (Zusatzstoff), dessen Mindestdauer ihr in der folgenden Übersicht finden könnt.
Klasse AM 2 Doppelstunden
Klasse A1,A2,A 4 Doppelstunden
Klasse B 2 Doppelstunden
Klasse L 2 Doppelstunden
Der theoretische Unterricht findet in Präsenzunterricht statt.
Dieser besteht aus einer Grundausbildung, deren Umfang individuell verschieden ist, und aus Pflichtstunden (den sog. Sonderfahrten). Die Anzahl der Sonderfahrten könnt ihr der Übersicht entnehmen.
"Überlandfahrten" ÜL
"Autobahnfahrten" AB
"Dunkelheitsfahrten" NF
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